Frage von Sibylle P. • 04.06.2023

Antwort von Marco Buschmann FDP • 06.06.2023
Wegen der genauen Details stehen wir derzeit in intensivem Austausch mit unseren Koalitionspartnern und den Verbänden
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
Wegen der genauen Details stehen wir derzeit in intensivem Austausch mit unseren Koalitionspartnern und den Verbänden
Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an
Für uns ist klar: Ein starker Rechtsstaat ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Diesen müssen wir schützen und stärken.
Der Begleitname wird nicht Teil des Ehenamens und daher auch nicht den Kindern weitergegeben
Eltern sind im Regelfall am besten dafür geeignet, zu entscheiden, wie den Bedürfnissen und dem Wohl ihres Kindes gedient ist. Diese Wertungen zeichnet auch das Selbstbestimmungsgesetz nach.
Das federführende Bundesministerium der Gesundheit hat jetzt die Ressortabstimmung für den Gesetzentwurf gestartet