Klar ist: Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist ein Erfolgsmodell. Es hat sich als Schutzschild der Grundrechte und tragende Säule unserer liberalen Demokratie erwiesen.
Im sog. Steuerstrafrecht ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) der Straftatbestand der Steuerhinterziehung geregelt.
Gemeinsam mit den anderen demokratischen Parteien müssen und wollen wir als Freie Demokraten die AfD in der Sache stellen.
Mit unseren Koalitionspartnern haben wir uns darauf verständigt, Gerichtsentscheidungen anonymisiert in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar zu machen.
Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.
Auf welchem Wege Herr Müller das Wissen vom Aufenthaltsort eines Antifa-Mitglieds erlangt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.