Frage von Juliane K. • 21.01.2024
Sehr geehrter Herr Buschmann, wann finden die 2. und 3. Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes statt? Und wird das Gesetz noch in 2024 in Kraft treten?
Antwort von Marco Buschmann FDP • 22.04.2024
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Bundesregierung hat am 23. August 2023 einen Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vorgelegt. Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB