Derzeit sind keine diesbezüglichen Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geplant.
Als Freie Demokraten stehen wir für einen starken Rechtsstaat und setzen uns für eine konsequente Verfolgung von Straftaten ein.
Klar ist: Die illegalen Cum-Ex Geschäfte müssen aufgedeckt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Höflich verweise ich Sie auf meine Beantwortung Ihrer Anfrage vom 24.04.2024.
Klar ist: Wer Geldautomaten sprengt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Derartige Angriffe erfüllen in der Regel den Tatbestand des § 308 Strafgesetzbuch (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Auch eine, mindestens einfache, Körperverletzung (§ 223) kommt in Betracht.
Gerda Hofmann wurde von ihren Dienstpflichten als Leiterin des Referats in der Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums entbunden.