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Frage von Kerstin M. •

Weshalb blockiert die FDP die notwendige Ergänzung zum Wohnungseigentumsgesetz?

Durch Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Vor dem 01.12.2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Damit war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.2020 ist nun aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine große Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

Der Antwort des SPD-Abgeordneten Esra Limbacher vom 10.07.2023 auf abgeordnetenwatch.de ist zu entnehmen, dass die SPD für diese Ergänzung des WEG-Gesetz ist.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Derzeit sind keine diesbezüglichen Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geplant. Eine Sonderregelung in der von Ihnen beschriebenen Weise würde die Regelungssystematik des WEG durchbrechen, das sich an vergleichbaren Situationen im Verbandsrecht orientiert.

Bereits mit den bestehenden Regeln in § 16 Absatz 2 Satz 2 WEG besteht die Möglichkeit, die Kostenlast durch die Wohnungseigentümer individuell zu regeln. Hierfür kann beispielsweise eine entsprechende Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung oder einen Beschluss über die Änderung der Kostenlast getroffen werden.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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