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Frage von Lisa M. •

Wird es eine Amnestie für Cannabis Konsumenten geben? Wenn ja, welche Bereiche sind betroffen? Viele verloren ihren Führerschein oder zahlen hohe Strafen oder sitzen im Gefängnis (außerhalb Handel)

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Antwort von
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Sehr geehrte Lisa M.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Art. 316p des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) enthält eine Amnestieregelung. Im Hinblick auf vor dem 1. April 2024 verhängte Strafen nach dem Betäubungsmittelgesetz, die nach dem Konsumcannabisgesetz oder dem Medizinal-Cannabisgesetz nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind, ist Artikel 313 entsprechend anzuwenden. Art. 313 EGStGB bestimmt im Wesentlichen, dass rechtskräftig verhängte oder nach Inkrafttreten des neuen Rechts rechtskräftig werdende Strafen, wie z. B. Freiheitsstrafen, wegen der dann nicht mehr strafbaren Taten erlassen werden, soweit sie noch nicht vollstreckt sind.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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