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Frage von Jochen T. •

Steht ein "Rückgängigmachen des Cannabisgesetzes" für ihre Partei im Falle einer Koalitionsverhandlung mit der CDU zur Verhandlung oder ist das zukünftig für die FDP unverhandelbar?

Ich möchte wissen, wenn man sie wählt, wählt man dann potentiell zukünftig im Koalitionsfall "gegen Cannabiskonsumenten und

deren Interessen nicht aus Steuermitteln verfolgt zu werden?"

Die CDU schürt bereits Ängste und kündigt die erneute Verfolgung für Konsumenten sogar an.

Ist es zukünftig für sie grundsätzlich unverhandelbar oder nicht wichtig?

https://www.cdu.de/artikel/merz-legalisierung-von-cannabis-rueckgaengig-machen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Ziel der Legalisierung von Cannabis ist es, den Schwarzmarkt einzudämmen, den Jugend- und Gesundheitsschutz zu verbessern und die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten. Diese Ziele sind und bleiben richtig. Wir halten deshalb an der Cannabis-Legalisierung fest.

Das Konsumcannabisgesetz sieht in § 43 Konsumcannabisgesetz eine Evaluation des Gesetzes vor. Eine erste Evaluation erfolgt danach zum 1. Oktober 2025, bis zum 1. April 2026 soll ein Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Gesetze erstellt werden. Bis spätestens zum 1. April 2028 soll schließlich eine umfassende, abschließende Evaluation des Gesetzes folgen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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