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Marco Buschmann
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Frage von Bruno B. •

Wird die verfassungswidrige Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften ab dem Steuerjahr 2023 aufgehoben? Der aktuelle Referentenentwurf zum ZuFinG berücksichtigt dies nicht!

Sehr geehrter Herr Buschmann,

leider sehe ich, dass der aktuellste Referentenentwurf zum ZuFinG die Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000€ für Termingeschäfte nicht berücksichtigt, obwohl dies im Eckpunktepapier vom 29.06.2022 noch der Fall war. Ich weiße darauf hin, dass diese Regelung seit Einführung im Jahr 2021 Privatleute in den finanziellen Ruin treiben kann und ggfs. nur noch durch Privatinsolvenz abzufedern ist. Ein Beispiel:

Verluste aus Termingeschäften 1.020.000 Euro, Gewinne aus Termingeschäften 1.020.000 Euro, sonst keine weiteren Einkünfte aus Kapitalvermögen:

Folge: Im Rahmen der Steuerveranlagung können gegen die Gewinne von 1.020.000 Euro lediglich Verluste in Höhe von 20.000 Euro gegengerechnet werden.

Das wirtschaftliche Ergebnis ist 0. Der Anleger muss dennoch im laufenden Jahr 1.000.000 Euro versteuern. Seine Steuerlast hierfür Seine Steuerlast hierfür (ohne Berücksichtigung von Freibeträgen, Solidaritätszuschlag und KiSt) beträgt 250.000 Euro.

DANKE

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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unser Land benötigt Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang. Nur so kann unter den sich verändernden Bedingungen unser Wohlstand gesichert und können gleichzeitig Gesellschaft und Wirtschaft zügig auf Digitalisierung und Klimaschutz eingestellt werden. Es ist erforderlich, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts als bedeutenden Teil eines starken Finanzplatzes Europa zu erhöhen. Daher haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes vorgestellt. 

Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Treiber von Innovation soll der Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtert werden.
Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sollen im Hinblick auf dieses Ziel weiterentwickelt werden. Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden.

Der Referentenentwurf wird nunmehr innerhalb der Bundesregierung beraten, ehe er im Bundeskabinett als Regierungsentwurf beschlossen wird. Hierbei arbeiten wir mit unseren Koalitionspartnern vertrauensvoll zusammen. Ich bitte daher um ihr Verständnis, dass in dieser Abstimmungsphase keine isolierte Betrachtung und Kommentierung einzelner Punkte möglich ist.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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