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Marco Buschmann
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Frage von Marcus B. •

Welche Interessen haben - Ihrer Meinung nach - WEG-Eigentümer, die gegen ein Balkonkraftwerk sprechen und einer Erlaubnis entgegenstehen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Ihren bisherigen Äußerungen und Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass Sie eher gegen Balkonkraftwerke sind oder zumindest meinen, dass ordentlich Eigentümer dafür geschützt werden müssen. So schreiben Sie:

„ Die noch weitergehende Freistellung von Vorhaben auch vom Mehrheitsprinzip bedarf einer strengen Abwägung. Denn das WEG hat auch die Aufgabe, einen Ausgleich zwischen den Interessen des einzelnen Eigentümers und den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu schaffen. Primär setzt das Gesetz auf die Verständigung der Wohneigentümer untereinander“

Könnten Sie bitte ausführen welche Interesse der WEG hier, Ihrer Meinung nach, einem Balkonkraftwerke überhaupt entgegen stehen könnten/dürften, wenn es zugelassen und reversibel sicher montiert ist?

Herzlichen Dank!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Fortschrittskoalition räumen wir dem Ausbau der Erneuerbaren Energien höchste Priorität ein. Dies dient dem Klimaschutz ebenso wie der deutschen Energiesouveränität. Daher haben wir das EEG angepasst und festgehalten, dass der Ausbau erneuerbarer Energieträger im überragenden öffentlichen Interesse steht. 

Als Bundesregierung legen wir Wert auf umfassende, abgestimmte Konzepte. Am 5. Mai 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Photovoltaik-Strategie vorgestellt, die ein Bündel an möglichen Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau vorsieht. Unter anderem sieht die Strategie vor, auch Balkon-PV in den Katalog privilegierter Maßnahmen des WEG aufzunehmen.

Im Grundsatz gilt innerhalb der WEG das Mehrheitsprinzip: Die Wohneigentümergemeinschaft entscheidet gemeinsam über bauliche Veränderungen. Einschränkungen des Mehrheitsprinzips sind an den Eigentumsrechten der einzelnen Wohneigentümer zu messen. Primär setzt das Gesetz daher auf die Verständigung der Wohneigentümer untereinander. Freistellungen vom Mehrheitsprinzip sind daher auf wenige Ausnahmen beschränkt und erfordern eine Abwägung der Eigentumsrechte der Wohneigentümer untereinander sowie öffentlicher Interessen wie dem Ausbau der Erneuerbaren Energien. 

Das Bundesministerium der Justiz wird die Photovoltaik-Strategie des BMWK und insbesondere die das Wohneigentumsrecht betreffenden Ideen sorgfältig prüfen. Unser gemeinsames Ziel ist es, rechtliche Hürden für den schnellen Ausbau der Photovoltaik zu beseitigen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann

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