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Marco Buschmann
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Frage von Rüdiger K. •

Welche Art von Mehrheit ist für den Beschluss des Selbstbestimmungsgesetz erforderlich?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
gemäß dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz kann sich jede erwachsene Person den Geschlechtseintrag frei auswählen. Dadurch würde sich sich Definition von "Mann" und "Frau" verändern und dadurch der Inhalt von vielen anderen Gesetzen, in denen von "Mann" und "Frau" die Rede ist, z.B. von §183 StGB (Exhibitionismus) oder die Arbeitsstättenverordnung, in der getrennte Toiletten gefordert werden.
Auch der Inhalt des Grundgesetzes würde sich ändern. In Art. 12a gibt es unterschiedliche Bestimmungen für Männer und Frauen.
Welche Art von Mehrheit wird bitte für das Selbstbestimmungsgesetz benötigt: eine einfache Mehrheit im Bundestag oder eine einfache Mehrheit in Bundestag und Bundesrat oder eine Zweidrittelmehrheit?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.

Daraufhin hat der Gesetzgeber bereits durch einfachgesetzliche Änderungen des Personenstandsgesetzes einen dritten Geschlechtseintrag ermöglicht. Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht gleichwohl bislang nicht hinreichend Rechnung. Für Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, gibt es nach wie vor hohe Hürden für die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität. Sie müssen ein Gerichtsverfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags durchlaufen, im Zuge dessen zwei Gutachten mit intimsten Fragen erstellt werden.

Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Sowohl beim alten Transsexuellengesetz als auch dem neuen Selbstbestimmungsgesetz handelt es sich nicht um verfassungsändernde Gesetze, sodass eine einfache Mehrheit im Bundestag ausreicht. 

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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