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Marco Buschmann
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Frage von Marius S. •

Wieso wird die tatsächliche Postlaufzeit um 2 Tage, die Zustellfiktion jedoch nur im 1 Tag erhöht?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

ich beziehe mich auf das Postrechtsmodernisierungsgesetz.

Die Neufassung von § 18 Abs. 1 PostG (löst § 2 Nr. 3 PUDLV ab) hebt die durchschnittliche Brieflaufzeit von 1-2 auf 3-4 Tage an, also um Schnitt um 2 Tage. In anderen Rechtsnormen wird die Zustellfiktion jedoch nur um 1 Tag erhöht (von 3 auf 4 Tage), beispielsweise §§ 37 Abs. 2 SGB X, 41 VwVfG, 122 Abs. 2 AO. Die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder bleiben von der Modernisierung gänzlich unberührt.

Die mit der Universaldienstleistung Brief beauftragte Deutsche Post AG beförderte 12,6 Mrd. Briefsendungen im Jahr 2023. Da nur 99 % der Briefe am 4 Tag zugestellt werden müssen, bedeutet das im Umkehrschluss, dass bei der Annahme, das Briefvolumen bleibe gleich, 126 Mio. Briefe länger als 4 Tage unterwegs sein dürfen. Elektronische Verfahren wie De-Mail werden im Rechtsverkehr kaum genutzt.

Wieso wird die Zustellfiktion nicht im gleichen Maße wie die Postlaufzeit (2 Tage) angehoben?

MfG M. S.

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Sehr geehrter Herr S.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Neufassung von § 18 Abs. 1 PostG hebt die durchschnittliche Brieflaufzeit von bisher 1-2 auf 3-4 Tage an. Zwar werden aufgrund der elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten weniger Briefe versendet, jedoch ist durch den Onlinehandel das Paketvolumen gestiegen. Die Änderung berücksichtigt die realen Bedingungen und logistischen Herausforderungen im Sendungsverkehr, um eine verlässliche Grundlage für die durchschnittliche Beförderungsdauer zu schaffen. 

Die Zustellfiktion dient der Rechtssicherheit und der Berechenbarkeit insbesondere im Verwaltungsverfahren. Eine zu starke Verlängerung könnte Verzögerungen und Ineffizienzen mit sich bringen, die insbesondere bei der Rechtsdurchsetzung und der Einhaltung von Fristen zu nachteiligen Auswirkungen führen könnten. Daher wurde die Zustellungsfiktion in § 41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) um einen Tag angehoben. Damit wird den realen Bedürfnissen im Postwesen und gleichzeitig dem Gedanken der Rechtssicherheit und Berechenbarkeit Rechnung getragen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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