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Frage von Markus E. •

Das Schonvermögen darf man selbstverständlich behalten, aber es ist viel weniger wie z.B ein selbst bewohnt es Haus. Hier besteht massive Ungerechtigkeit die es doch wohl zu beheben gibt oder nicht?

Zur vorherigen Frage eine Berichtigung: Das Schonvermögen darf man selbstverständlich behalten, aber es ist viel weniger wie z.B ein selbst bewohnt es Haus. Hier besteht massive Ungerechtigkeit die es doch wohl zu beheben gibt oder nicht?

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Sehr geehrter Herr E.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Klar ist: Wer freiwillig mehr arbeitet, hat mehr Netto vom Brutto. Wer keine Lust hat zu arbeiten, obwohl er könnte, wird mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert. Das ist sozial gerecht und in Zeiten des Arbeitskräftemangels ökonomisch klug.

Das anrechnungsfreie Schonvermögen sind 40.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieses um 15.000 Euro. Um zu vermeiden, die Solidargemeinschaft mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen grundsätzlich auch zunächst von einer Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann, sollte die Regelung für das Schonvermögen eingeschränkt werden. Das Bürgergeld dient als existenzsichernde Leistung und ist nicht dafür da, das Vermögen einzelner abzusichern. Vermögen sollte grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden, bevor Bürgergeld beansprucht werden kann. Altersvorsorge wird weiterhin nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches II nicht als Vermögen berücksichtigt. Im Einzelnen wird die Karenzzeit nach § 12 Abs. 3 und 4 Sozialgesetzbuch II auf sechs Monate verkürzt. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

 

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