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Marco Buschmann
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Frage von Wolfgang D. •

Was tun Sie gegen die stille Unterstützung der Münchener Staatsanwaltschaft zugunsten der Katholischen Kirche in Sachen Kindesmissbrauch?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
auf die Frage von Herrn Gerhard Z. (s. Abgeordnetenwatch vom 06. Februar 2022) antworteten Sie:
"Das Kirchenrecht steht nicht über dem Strafrecht. Denn die Staatsanwaltschaften sind grundsätzlich verpflichtet, Anhaltspunkten für Straftaten nachzugehen. Nach den jüngsten Enthüllungen gibt es deshalb auch schon etliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München."
Die Süddeutsche Zeitung titelte am 22./23. Januar 2022 auf ihrer Seite 2 über den Verfolgungseifer der Münchener Staatsanwaltschaften und Münchener Richter Folgendes:
"IM NAMEN DES VOLKES. AMEN" und weiter: "DAS ERZBISTUM MÜNCHEN UND FREISING BEMÜHTE SICH IMMER WIEDER UM STILLE UNTERSTÜTZUNG VON STAATSANWÄLTEN UND RICHTERN. DIE LIESSEN TATSÄCHLICH OFT GENUG VERFOLGUNGSEIFER VERMISSEN"
Bekanntlich hängen im Münchener Justizpalast oberhalb der Richtertische Kreuze an den Wänden. Haben Sie tatsächlich die Hoffnung, dass die Münchener Justiz sich gegen sog. "Würdenträger" ausspricht?
MFG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei dem Missbrauchsskandal der katholischen Kirche geht es um abscheuliche Verbrechen - deswegen muss es eine lückenlose Aufklärung geben. 

Hierbei kommt der Staatsanwaltschaft als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" eine zentrale Rolle zu. Die Staatsanwaltschaft ist eine unabhängige Justizbehörde und stellt ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege dar. Dies gilt selbstredend auch für die Staatsanwaltschaft München, die bereits mehrere Dutzend Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag für die Aufklärung des Missbrauchsskandal.

Freundliche Grüße 

Dr. Marco Buschmann MdB

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