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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Michael M. •

Warum taucht im Entwurf des ZuFinG, welches am 12.04.2023 veröffentlicht wurde, der Punkt über den Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungsverluste nicht mehr auf?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
in den vorgelegten Eckpunkten zum Zukunftsfinanzierungsgesetz, welche erneut am 03.04.2023 veröffentlicht wurden, befindet sich der folgende Punkt:

Darüber hinaus wollen wir die Rahmenbedingungen für die Aktienanlage
verbessern, indem wir den gesonderten Verlustverrechnungskreis für
Aktienveräußerungsverluste abschaffen.

In dem nun vorgelegten Entwurf vom 12.04.2023 fehlt dieser Punkt nun komplett. Wird dieser noch ergänzt oder wird dieser nun gar nicht mehr beachtet?
Falls dies aktuell nicht beachtet wird, wie wird damit in Zukunft verfahren, da vor allem bezüglich der Begrenzung der €20.000 bei Termingeschäften jede Menge Klagen zu erwarten sind.

Vielen Dank und Viele Grüße

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unser Land benötigt Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang. Nur so kann unter den sich verändernden Bedingungen unser Wohlstand gesichert und können gleichzeitig Gesellschaft und Wirtschaft zügig auf Digitalisierung und Klimaschutz eingestellt werden. Es ist erforderlich, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts als bedeutenden Teil eines starken Finanzplatzes Europa zu erhöhen. Daher haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes vorgestellt. 

Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Treiber von Innovation soll der Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtert werden.
Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sollen im Hinblick auf dieses Ziel weiterentwickelt werden. Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden.

Der Referentenentwurf wird nunmehr innerhalb der Bundesregierung beraten, ehe er im Bundeskabinett als Regierungsentwurf beschlossen wird. Hierbei arbeiten wir mit unseren Koalitionspartnern vertrauensvoll zusammen. Ich bitte daher um ihr Verständnis, dass in dieser Abstimmungsphase keine isolierte Betrachtung und Kommentierung einzelner Punkte möglich ist. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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