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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Herbert D. •

Warum kümmern Sie sich nicht um die Lockerung des § 325 HGB

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,
Gerade sagte Ihr Parteivorsitzender und Finanzminister, Herr Lindner, daß der Mittelstand, und damit meint er sicher auch die ganz Kleinen, die ohne Lobby dastehen, seien das Kapital der Bundesrepublik!
Damit meint er natürlich das Verhalten, die geringere Anfälligkeit bei Konjunkturschwankungen und die standige Bereitschaft, wenn es um Hilfen geht.
Die Handwerker habe sich bei den Bauern eingereiht und viel Zustimmung zu deren Protest erhalten. Nicht umsonst hat die Bürgerschaft so reagiert, mit Ausnahme der Klimakleber.
Wann ändern Sie die Regeln und gehen auf das BfJ zu, damit die unnötigen Kosten und die Drangsal aufhört?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Der deutsche Mittelstand schafft Arbeits­plätze und Aus­bildungsstellen. Durch seine Investitionen und Innovationen ist er Motor für unseren Wohlstand und schafft damit auch die Voraussetzungen für unsere soziale Sicher­heit. 

Deutschland leidet unter einem Bürokratie-Burnout. Bürger, Betriebe und selbst Behörden sind so erschöpft von immer mehr Gesetzen und Verordnungen, dass sie sich immer weniger um Innovation, Digitalisierung oder andere wichtige Fragen kümmern können. Bei seiner Klausurtagung in Meseberg im Sommer 2023 hat das Bundeskabinett ein Bürokratieabbauprogramm beschlossen. Es umfasst mehrere Bürokratieabbaugesetze (WachstumschancenG, Anhebung Bilanzschwellenwerte und Bürokratie-Entlastungs-Gesetz (BEG) IV) und eine Sammel-Verordnung zum untergesetzlichen Abbau von Bürokratie. Das Paket führt zu einer jährlichen Entlastung unserer Unternehmen von Erfüllungsaufwand von mehr als drei Milliarden Euro. Das ist fast drei Mal so viel wie das bislang größte Bürokratieabbauprogramm, das je eine Bundesregierung durchgeführt hat (das BEG III). Hierdurch sinkt der Bürokratiekostenindex auf sein Allzeittief.

Einzelheiten zum BEG IV-E können Sie einsehen unter:  https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_BEG_IV.html?nn=148026. Gemäß Artikel 1 des Regierungsentwurfs sind darunter auch Änderungen des HGB, konkret bspw. von §§ 75, 257 Absatz 4, 373 Absatz 5 Satz 1. Die Offenlegungspflicht von Kapitalgesellschaften gemäß § 325 HGB beruht auf zwingenden europarechtlichen Vorgaben. Wir Freie Demokraten setzen uns ausdrücklich auch für einen Bürokratieabbau auf euro­päischer Ebene ein, um einen europäischen Markt Wirklichkeit werden zu lassen. So fördern wir die Marktchancen insbesondere mittelständischer Unternehmen und ver­bessern die Skalierungsbedingungen von Wachstumsunternehmen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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