Warum gelingt es in 3 Jahren nicht 2 Zahlen zum Mieterschutz (Senkung Kappungsgrenze auf 11%, Mietpreisbremse bis 2029) nach Koalitionsvertrag 2021 zu ändern?
Große Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter WARTEN NICHT mit Mieterhöhungen. Jeder Tag Zögern als zuständiger Minister bedeutet für Mieter/innen jedoch Mietpreishöhungen zzgl. zu horrenden Heizkosten (+ Nachzahlungen), steigenden Lebensmittelpreisen uvm. bei Inflation ohne (Gehalts-)Ausgleich. Vergleichsmieten im Mietspiegel sind durch jedwede Mietpreisübernahme von den Jobcentern (Staat) für Bürgergeldempfänger/innen bereits verzerrt, Arbeitnehmer/innen können hier aber nicht mehr mithalten! Laut Medien (Februar/März 2024) ist das Angehen des Koalitionsvertrages (Schutz der Mieterinnen u. Mieter) längst überfällig!
Stattdessen ändern Sie lieber das Zwangsversteigerungsgesetz (März 2024), das sollte aber keinen Vorrang vor Miet(er)schutz haben!
Alle warten: Wann ändern Sie die zwei kleinen Zahlen nach Koalitionsvertrag, jedoch mit großer Wirkung?
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die zwei von Ihnen aufgezählten Mittel zum Schutz der Mieterinnen und Mieter sind in der Tat Bestandteil des Koalitionsvertrages. Das Ziel, die Lage an den Wohnungsmärkten zu entspannen, teilen wir dabei ausdrücklich.
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir vereinbart, unsere Gesetzgebung möglichst evidenzbasiert auszurichten. Eine diesbezüglich notwendige Prüfung des Mietrechts dauert nicht zuletzt aufgrund seiner Komplexität gegenwärtig (noch) an. Im Anschluss hieran wird, wie vereinbart, eine Neuregelung des Mietrechts erfolgen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB