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Marco Buschmann
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Frage von Linda G. •

Warum brauchen Fernsehsender in deren Meinungsumfragen nicht darauf hinweisen, dass ausschließlich nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit über 18 Jahren befragt werden?

Sehr geehrter Herr Buschmann, warum ist es nicht gesetzlich zwingend vorgegeben, dass Fernsehsender in Ihren Live-Sendungen - in denen Diese die Meinung der Bevölkerung "präsentieren", vor Veröffentlichung der Zahlen darauf hinweisen müssen, dass ausschließlich nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit über 18 Jahren befragt wurden? Warum brauchen die Prozentzahlen nicht die "Fehlerquoten" mit einbeziehen? Zwei Fernsehsender befragen von 83 Millionen Menschen nur ca. 1.350 Personen, also nur 0.0015% der Bevölkerung. Menschen mit anderer Staatsangehörigkeit grundsätzlich und Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 18 Jahren werden nicht befragt. Trotzdem stellen die Fernsehsender deren Umfragen so dar, als ob es Meinung der gesamten Bevölkerung wäre.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Meinungsumfragen bilden ein stichprobenartiges Stimmungsbild der jeweiligen Grundgesamtheit ab. Die Grundgesamtheit ist in diesem Fall die wahlberechtigte Bevölkerung. Deswegen werden lediglich Personen über 18 Jahren erfasst, die über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. Wie bei jeder stichprobenartigen Erhebung gibt es eine statistische Fehlertoleranz; bei solchen Meinungsumfragen liegt diese in der Regel bei etwa zwei Prozent. Diese ist den Meinungsforschungsinstituten bekannt und wird bei der Veröffentlichung der Zahlen angegeben. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage hiermit beantworten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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