Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
97 %
1101 / 1132 Fragen beantwortet
Frage von Jochen T. •

Warum bekommen Haftinsassen eigentlich nicht den gesetzlichen Mindestlohn sondern nur 1Euro, die ren.Kriminologin Bögelein konnte es nicht erklären, daher frage ich nun sie direkt als Justizminister?

Die Frage kam uns auf als Wir das Interview von Jung +Naiv(Journalist Tilo Jung )
gesehen hatten, bei Minute 1:52:00 geht es ganz konkret um das Verfahren zur Gefangenenentlohnung vorm BVG und der Sache warum es möglich ist unter Mindestlohn zu arbeiten.
Quelle:https://www.youtube.com/watch?v=OHsS2rQSpMI
Nachdem es mal einen Fall eines CDU Abgeordneten gab indem damals eben diese Arbeitskraft ausgenutzt wurde um Modellautos bauen zu lassen, muss man schonmal nachhaken,
liebe Mods.hier die Quelle dazu:Modellauto-Affäre um Christine Haderthauer CSU von 1993–2008 öffentlich bekannt seit 2013
Gegenstand der Affäre war das 1990 von Christine Haderthauer mitgegründete Unternehmen Sapor Modelltechnik, das von psychisch kranken Straftätern in forensischen Kliniken hergestellte Luxus-Modellautos lukrativ vermarktete.Die CSU Mehrheit im U-Ausschuss ermöglichte eine Entlastung der Täter.Auffallend dabei war die zentrale Stellung Hubert Haderthauer
https://de.wikipedia.org/wiki/Modellauto-Affäre

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Verfassung gebietet, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen hin auszurichten. Die Ableistung von Arbeit durch die Gefangenen ist dabei allgemein als eine sinnvolle Maßnahme des Resozialisierungskonzeptes anerkannt. Die Arbeitsleistung von Gefangenen stellt sich daher ist erster Linie als eine sozialtherapeutische Maßnahme dar und ist nur begrenzt mit einer privaten Arbeitstätigkeit außerhalb des Strafvollzuges zu vergleichen. Ihr Rechtsrahmen wird durch das öffentlich-rechtliche Gefangenverhältnis, nicht durch ein freiwilliges, privatwirtschaftliches Verhältnis bestimmt. Daher gelten für die Gefangenenarbeit spezielle Vorschriften des Strafvollzugsrechtes.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1998 entschieden, dass Arbeit im Strafvollzug nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel ist, wenn die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet. Diese Anerkennung muss nicht notwendig finanzieller Art sein. Sie muss aber geeignet sein, dem Gefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortetes und straffreies Leben in Gestalt eines für ihn greifbaren Vorteils vor Augen zu führen. Zulässig und vielfach üblich ist auch eine Kombination monetärer und nicht-monetärer Vergütungskomponenten, etwa die Freistellung von der Arbeitsleistung, privilegierten Ausgang oder eine Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes.

Es besteht zu Gunsten des Gesetzgebers ein weiter Spielraum bei der Ausgestaltung der Vergütung der Gefangenenarbeit. Ob die Länder diesen Spielraum wahren, ist Gegenstand des von Ihnen erwähnten Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP