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Marco Buschmann
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Frage von Christian W. •

Wann wird die irrtümlich gravierende Rechtslücke, die seit der Reform 2018 besteht, im Bauträgerrecht geschlossen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

seit der Baurechtsreform 2018 kann auf Bauträgerverträge der § 648a BGB und die darin vorgesehene Teilkündigung nicht mehr angewendet werden. Hierdurch wurde irrtümlich eine Rechtslücke geschaffen, die Menschen in den Ruin führen kann. Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers besteht nun keinen Möglichkeit mehr die Herstellungsverpflichtung zu kündigen. Lehnt der Insolvenzverwalter die Herstellung ab, ist nun unklar, wie weiter verfahren wird. Der Insolvenzverwalter kann aufgrund der Auflassung nicht auf das Objekt zugreifen und der Käufer, der bereits bezahlt hat, kann das Objekt nicht fertigstellen.
Dies könnte innerhalb von vier Wochen ohne große Reform gelöst werden, indem § 650u BGB einen dritten Absatz enthält, der die Anwendung des § 648a BGB im Falle der Insolvenz zulässt.
Wann wird das passieren? Und wird es rückwirkend angewandt werden können?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Christian W

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W. 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Anschaffung einer Wohnimmobilie ist für viele Menschen eine der größten und bedeutendsten Investitionsentscheidungen in ihrem Leben. Wenn man im Zuge dessen in die Falle einer Bauträgerinsolvenz gerät, kann das den persönlichen Ruin bedeuten. 

Wichtig ist, dass wir auch schon im heutigen Recht Möglichkeiten haben, sich dagegen abzusichern. Es gibt allerdings Vertragsmodelle auf dem Markt, bei denen diese Absicherung unzureichend ist. Deshalb heißt der erste und wichtigste Weg: Aufklärung. Es gibt andere Vorschläge auf dem Markt, von Versicherungslösungen bis zu verbindlichen Hinterlegungen. Man muss dabei nur eines wissen: All das kostet Geld, das am Ende die Erwerber der Wohnimmobilie bezahlen müssen. Deshalb ist Aufklärung so wichtig, damit die Erwerber zu Vertragsgestaltungen greifen, die sie ordentlich absichern. Das ist die günstigere Lösung gegenüber teuren, verpflichtenden Modellen. Denn jede Kostensteigerung heißt auch, dass sich weniger Menschen den Traum einer eigenen Wohnung erfüllen können. Das wollen wir gerade nicht – sondern das Bauen einfacher, schneller und günstiger machen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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