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Marco Buschmann
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Frage von Bülent B. •

Wann kommt der Bauturbo ?

Sehr geehrter Herr Dr. Marco Buschmann , wann konkret kommt der Bau Turbo somit unter anderem der Paragraph 246e zum Zuge? Die Bauwirtschaft und auch Private warten geduldig auf neue Impulse.

MfG

Bülent B

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Sehr geehrter Herr B.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Der Wohnraum in unseren Städten wird knapper, die Mieten steigen immer weiter. Dagegen hilft vor allem eins: mehr Bauen. 

Der Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch und damit die Einführung des § 246 e Baugesetzbuch (BauGB) soll es ermöglichen, in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu vereinfachen und zu beschleunigen. Der Gesetzesentwurf befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren.

Als Bundesministerium der Justiz haben wir zudem einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bauvertragsrechts vorgelegt. Denn wir wollen das Bauen in Deutschland günstiger, einfacher und unbürokratischer machen. Mit dem Gebäudetyp-E wird es einfacher, auf die Einhaltung oftmals kostentreibender Komfort-Standards zu verzichten. Experten schätzen, dass sich die Herstellungskosten damit um bis zu 10 % reduzieren lassen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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