Wann können illegale Migranten an deutschen Grenzen abgewiesen werden?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
am 3.Oktober haben Sie bei Markus Lanz gesagt, dass jeder, der an der Grenze das Zauberwort "Asyl" nennt, ins Land gelassen werden muss. Gilt das tatsächlich auch für illegale Migranten, die schon in Italien oder Österreich Asyl beantragt haben und dann entgegen der Vorschriften einfach weitergereist sind?
Heute haben sich die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten auf einen Asylkompromiss geeinigt. Jetzt folgen noch schwierige Verhandlungen mit dem EU-Parlament. Sind bei den EU-Beratungen auch Abweisungen an den innereuropäischen Grenzen Thema?
MfG
Sehr geehrter Herr S.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht – so steht es im Artikel 16 a unseres Grundgesetzes. Dazu gehört auch die politische Verfolgung aus religiösen Gründen oder aufgrund der sexuellen Identität. Als Freie Demokraten wollen wir präzise zwischen politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern unterscheiden.
Klar ist aber auch: Wir müssen die irreguläre Migration in den Griff bekommen und das Asylsystem spürbar entlasten. Menschen, die nicht aus humanitären Gründen hierherkommen und keine Bleibeperspektive haben, müssen zügiger abgeschoben werden. Asylverfahren sollten in Drittstaaten durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen gewisse Drittstaaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Mit am 23. Dezember 2023 in Kraft getretenen Gesetz sind z.B. Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft worden. Weitere Staaten sollen folgen.
Gerade im Bereich der Migrationspolitik sind europäische Lösungen wichtig. Mit der Einigung zu der von Ihnen angesprochenen ist ein Meilenstein zu einer neuen Realpolitik in der Migration gelungen. Einzelheiten dieser umfassenden Reform können Sie einsehen unter: https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20170627STO78418/die-reform-des-gemeinsamen-europaischen-asylsystems.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB