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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Guido S. •

Wann endlich können verheiratete, multinationale Paare zusammenleben ohne im Ausland einen A1-Deutschnachweis erbringen zu müssen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

mein Name ist Guido S.. Ich lebe in der Stadt Brandenburg an der Havel und habe am 10. juni 2022 meine Frau geheiratet. Sie ist Kolombovenezolanerin. Um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen muss nun meine Frau aus deutschland ausreisen und in der Deutschen Botschaft in Caracas ein Visum für Ehegattennachzug beantragen. Dieses wird ihr nur gewährt wenn Sie einen sog. A1-Deutschabschluß vorweisen kann. Diesen Abschluß hat sie leider nicht uns hat trotz zahlreicher Bemühungen auch eine Prüfung um diesen zu erlangen nicht bestanden. Wir kennen uns seit 2020 und seit dem versucht sie deutsch zu lernen. leider waren die Schulen in Kolumbien, wo sie sich zu dieser Zeit aufhielt wegen Corona geschlossen.
Im Koalitionsvertrag ist im Absatz Integration, Migration, Flucht festgeschrieben, dass Sie diese Regelung ändern wollen und es den Menschen ermöglichen erst nach erfolgter Familienzusammenführung diese Deutschkenntnisse zu erlangen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir Freie Demokraten wollen den Zuzug von Menschen nach Deutschland von bürokratischen Hürden befreien. Deutschland ist ein attraktives Einwanderungsland. Daher soll das Aufenthaltsrecht modernisiert werden. Heute hat das Bundeskabinett hierzu ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen. 

Als Koalition haben wir uns auch darauf verständigt, im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auch den Ehegattenzuzug zu modernisieren. So schaffen wir eine allgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis. Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen. Damit entfallen Hindernisse, wie Sie für Ihren Fall beschreiben. 

Als Koalition werden wir das Vorhaben in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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