Sind Sie gleichzeitig Bundesminister und Abgeordneter?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
sind Sie gleichzeitig Bundesminister und Abgeordneter des Bundestages?
Wenn das zutreffen würde,so sagt doch das Grundgesetz, das der Bundeskanzler und die Bundesminister
kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben dürfen. (Artikel 66)
Damit würden Sie ja gegen das Grundgestz verstoßen oder ?
Wie ist Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen W.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Seit 2017 gehöre ich dem Deutschen Bundestag an. Seit dem 8. Dezember 2021 bin ich Bundesminister der Justiz.
Dass die Mitglieder der Bundesregierung aus der Mitte des Deutschen Bundestages stammen, entspricht der parlamentarischen Tradition Deutschlands. Auch das GG hat dies ausdrücklich anerkannt: Art. 53a Abs. 1 S. 2 sieht vor, dass im Gemeinsamen Ausschuss nur solche Abgeordneten sitzen dürfen, die nicht Mitglied der Bundesregierung sind. Art. 65 GG hingegen betrifft nicht die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestage, da ein Mandat in einer Volksvertretung weder ein "Amt" noch ein "Gewerbe" oder ein "Beruf" ist.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB