Warum es es zulässig Menschen die kein Smartphone besitzen und nicht die App eines Discounters/Supermarktes nutzen können, mit höheren Preise zu benachteiligen.
Hallo Herr Buschmann,
Es gibt Menschen, wie auch ich einer bin, die gar kein Handy besitzen. Sei es aus Finanziellen Gründen oder aus Gesundheitlichen ( starke Sehschwäche ). Für diese Personengruppe sind die niedrigeren Preise mit App ein schlag ins Gesicht. Wer sich kein Handy leisten kann, weil ihm das Geld dazu fehlt wird mit höheren Preisen bestraft.
Wenn Kinder kleine Einkäufe erledigen oder vom Taschengeld einkaufen, kommen diese auch nicht an die App Preise.
Es gibt Obdachlose die nicht einmal ein Handy laden könnten, selbst wenn sie eins hätten.
Wie lässt sich das mit dem Schutz der Minderheiten vereinbaren ?
Ich versuche dem ganzen aus dem Weg zu gehen in dem ich Betriebe die solche Apps anbieten generell meide, da ich mich benachteiligt fühle. Ich kann nur jedem raten es mir gleich zu tun, nur so können wir ausgrenzungen vermeiden.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich gilt: Unternehmen haben die Freiheit, im Rahmen des Wettbewerbs ihre Preispolitik eigenständig zu gestalten, solange keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden. Diese Preisgestaltung kann auch Rabatte und Sonderangebote umfassen, die nur über bestimmte Vertriebskanäle, wie etwa Smartphone-Apps, zugänglich sind.
Es steht jedem frei, die Apps von Discountern zu nutzen, sodass hierin im Grundsatz keine Diskriminierung zu sehen ist.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB