Wann wird der Gesetzentwurf für die Dynamisierung der besonderen Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) entschieden?

Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten sind wir uns auch heute des durch das SED-Unrechtsregime in der DDR verursachten Leids und der oftmals lebenslang anhaltenden Leidensgeschichte bewusst.
Das 6. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist ein bedeutender Schritt zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zur Unterstützung der Betroffenen. Dieses Gesetz konnten wir am 30.01.2025 im Bundestag beschließen.
Die monatliche Rente für Haftopfer wird mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2025 einmalig von 330 € auf 400 € erhöht. Für beruflich Verfolgte wird sie einmalig von bisher 240 € auf 291 € monatlich angehoben, die Mindestverfolgungszeit wird von drei auf zwei Jahre reduziert. Durch die jährliche Dynamisierung beginnend mit dem 1. Juli 2026 werden die Renten automatisch an die Entwicklung der gesetzlichen Renten angepasst. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass wir für begangenes staatliches Unrecht weiterhin Verantwortung übernehmen und Betroffene nicht im Stich lassen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB