Sehr geehrter Hr Buschmann, wie verhält sich die Regierung zu Fahnenflüchtigen aus der Ukraine?
Meines Wissen werden in vielen Ländern Fahnenflüchtige strafrechtlich verfolgt. Auch in Deutschland gibt es mit dem 'Wehrstrafgesetz (WStG), § 16 Fahnenflucht' hohe Strafen auf Fahnenflucht. Ähnliches gilt sicher auch für die Ukraine.
Frage
a) Werden ukrainische Fahnenflüchtige von uns abgeurteilt oder an die ukrainische Justiz übergeben, damit die dort nach deren Gesetzen abgeurteilt werden?
b) oder will die Bundesregierung diesen Straftätern 'Unterschlupf' in Deutschland gewähren. Und das dann auf Kosten und zu Lasten des deutschen Seuerzahlers
Sehr geehrter Herr E.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Einzelheiten der Fahnenflucht sind nach ukrainischem und nicht nach deutschem Recht zu beurteilen. Der von Ihnen angesprochene § 16 Abs. 1 Wehrstrafgesetzbuch (WStG) gilt gemäß dessen § 1 Abs. 1 nur für Soldaten der Bundeswehr.
Die Frage einer möglichen Auslieferung ukrainischer Fahnenflüchtiger richtet sich nach dem sog. Europäischen Auslieferungsabkommen (nebst Zusatzprotokollen). Theoretisch ist eine solche zwar denkbar. Ob die Voraussetzungen für eine etwaige Auslieferung tatsächlich erfüllt sind, hängt jedoch von einer Vielzahl von Umständen ab, ist somit eine Frage des Einzelfalls und nicht zuletzt juristisch höchst komplex.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB