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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Kerstin G. •

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann, warum wird keine Kappungsgrenze für Indexmieten eingeführt?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann, wir leben in München und haben gerade eine Mieterhöhung von knapp 21 Prozent auf Grund eines Indexmietvertrages bekommen, da die Inflation so hoch ist. So ergeht es gerade auch acht weiteren Parteien in unserem Mietshaus, da unser Vermieter bei Neuvermietungen seit 2013 nur noch Indexmietverträge abschließt. Unsere Einzugsmiete lag 2015 schon weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann aber nicht angefochten worden, weil damals keine Mietpreisgrenze galt.
Meinen Sie, das ist rechtens, wenn so Paragraph 5 des Wirtschaftsgesetzbuches nicht greift, weder auf die Ausgangsmiete noch auf die aktuelle Erhöhung?
Sollten Indexmieten deshalb nicht verboten werden, da sie dem Mietwucher Tür und Tor öffnen und sogar noch jährlich erhöht werden können, ohne jegliche Kappungsgrenze?
Wie kann sich ein Normalverdiener dann noch die Miete leisten? Bitte werden Sie aktiv. Vielen Dank.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Besonders in Ballungsgebieten sind die allgemeinen Lebenshaltungskosten über viele Jahre langsamer gestiegen als die ortsüblichen Vergleichsmieten. Mieter mit Indexmietverträgen haben deswegen häufig besser dagestanden. Bis vor Kurzem aber haben Mieterverbände sich deshalb auch noch positiv zu Indexmietverträgen geäußert. Das ändert sich gerade, deshalb behalten wir das im Blick.

Die Debatte darf aber nicht den Blick darauf verstellen, dass wir mehr, schneller und günstiger Bauen müssen. Nur so bekommen wir das Problem steigender Mieten dauerhaft in den Griff. Wir brauchen einen Baubooster und zwar in ganz Deutschland. Die Baukosten durch staatliche Regulierung müssen auf den Prüfstand. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann

Mitglied des Deutschen Bundestages

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