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Marco Buschmann
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Frage von Sabine D. •

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann, warum werden keine Höchstgrenzen für Indexmieten eingeführt?

In München, in einer Stadt, in der die Mieten sowieso schon extrem teuer sind, sind ca 50% der Mietverträge Indexmietverträge.
Durch die hohe Inflation würde es vielen Menschen den Boden unter den Füßen wegziehen, wenn jetzt die Index-Mieten an die Inflation angeglichen werden.
Sie haben den Auftrag bekommen dies zu regeln. Warum wird das nicht umgesetzt?
Für alle, deren Indexmiete jetzt horrend steigt, sollten dann vielleicht überlegen in den Bürgergeldbezug zu wechseln - dann würde der Steuerzahler die Miete bezahlen und man müsste sich die nächsten zwei Jahre keine Sorgen über die Bezahlung der Miete machen. Das wird der Weg sein, den man verhindern sollte.
Ich verstehe nicht, warum die Mittelschicht nach unten gedrückt werden soll, durch völlig unkalkulierbare Mieterhöhungen, und nichts von den gewählten Volksvertretern getan wird. Niemand hat mit einer derart hohen Inflation gerechnet und konnte dies einkalkulieren.
Ich hoffe auf Ihre Aktion.
Vielen Dank

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Mietrecht lässt den Vertragsparteien eine Reihe von Gestaltungsoptionen. Möglich ist, die Höhe zukünftiger Mieterhöhungen im Voraus betragsmäßig auszuweisen (Staffelmiete). Ein anderes Modell ermöglicht während des Vertrages flexibel Mieterhöhungen. Schließlich gibt es die Option, die Mietentwicklung an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu koppeln (Indexmiete). 

Mieter mit Indexmietverträgen standen in den vergangenen Jahren zumeist besser da als Mieter mit anderen Mietverträgen. Denn die Lebenshaltungskosten sind viel langsamer gestiegen als die Vergleichsmieten. Und bei Indexmietverträgen ist eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen. Jetzt haben sich zum ersten Mal seit längerem die Verhältnisse umgedreht. Ich habe Zweifel, ob das eine sofortige gesetzgeberische Intervention rechtfertigt. Aber natürlich werden wir die weitere Entwicklung im Blick behalten. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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