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Marco Buschmann
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr Buschmann zwecks Betriebs und nebenkostenabrechnungen2021/22.Meine Frage an sie dürfen ablese und messdienste,die für den Vermieter/innen,die kosteabrechnugen machen doppelt Posten

abrechnen?Der Vermieter hat zwei Gartenpflege Firmen und somit doppelte Abrechnungen Betriebs und Nebenkostenabrechnungen.Zum einen führt die Putzteufel GmbH Thüringen seit Jahren aus Grünanlagen und Gartenpflege..Und des weiteren kommt eine Dienstleistungen Service ,die keine Beete ,machen kein Rasen mähen,keine Äste von Bäumen entfernen und dafür Leistungen abrechnen.Das einzige was diese Dienstleistungen,"Hauswart angeblich genannt machen ,mit zwei Mann ,Mal eine Glühbirne wechseln .Obwohl der Vermieter sechs eigene Handwerk hat.Spart man Strom und Heizkosten ein,werden auf der anderen Seite durch die gewinnabschopfung die Kosten wieder in die Höhe getrieben.Sagt man die Wahrheit beim Vermieter seinen Mitarbeiter,drohen sie den Mietern/innen mit Anzeige,obwohl es die Mieteinnahmen der Mieter/innen sind die sinnlos heraus geschmissen werden.Es werden diese Arbeiten die,die Dienstleistungen Service von Vermieter nicht nach geprüft..Müllschlucker gibt es in DDR Wohnblock keinen..

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mir die Beurteilung Ihres konkreten Rechtsstreits nicht möglich ist. Ich empfehle Ihnen, sich gegebenenfalls von einem auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dieser kann dann anhand der gesamten Umstände Ihres Falles und unter Durchsicht aller relevanten Unterlagen Ihre Erfolgsaussichten beurteilen.

Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer Anfrage vom 1.6.2022.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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