Sehr geehrter Herr Buschmann, wie kann es sein, dass Jens Maier, der vom VS als Rechtsextremist eingestuft ist, wieder Richter werden kann?
Gerade in Deutschland ist dies doch mehr als unpassend. Mehrfach wurde der Rechtsextremismus als die größte Gefahr in Deutschland (heute) eingestuft. Sehr viele haben von diesem Herren kein faires Verfahren zu erwarten. Warum wird das Vertrauen in die Justiz, an dieser Stelle so massiv zerstört?
Sehr geehrter Herr E.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
In dem von Ihnen zitierten Fall des früheren Bundestagsabgeordneten Jens Maier (AfD) ist grundsätzlich das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zuständig. Dieses hat bestätigt, dass Herr Maier am 23. Dezember 2021 einen Antrag auf Wiedereinstellung in die sächsische Justiz gestellt hat. Gemäß § 6 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) steht ehemaligen Bundestagsabgeordneten ein Rückkehranspruch in das ursprüngliche Beamtenverhältnis zu. Dazu hat das Ministerium erklärt, dass Herr Maier einen solchen Rückkehranspruch, wenn auch nicht an die gleiche Dienststelle, habe.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage damit beantworten.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB