Sehr geehrter Herr Buschmann, Warum gibt es keine Reform des Ehegattensplittings, obwohl doch schon seit Jahren alle möglichen Experten warnen, dass es die Frauen in Altersarmut stürzen kann?
Das derzeitige Ehrgattensplitting rechnet sich, und entlastet dadurch ja vorrangig Familien, bei denen eine Person möglichst viel und die andere Person möglichst wenig verdient. Aus traditioneller, und auch im Moment tatsächlicher Sicht gerät dabei ja häufig die Frau und vielleicht auch Mutter in die Halbzeit, bis zur Erwerbslosigkeit, zahlt so nicht mehr weiter in die Rentenkassen ein, und drohen bei möglicher Scheidung im Alter zu verarmen: Wo bliebt da eine Reform? Steht das bei Ihnen auf der Agender oder haben Sie andersweitige Ansätze?
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist unser verfassungsmäßiger Auftrag und ein zentrales Anliegen dieser Regierung.
Wir haben als Koalition festgehalten: Die Familienbesteuerung muss so weiterentwickelt werden, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt wird. Das gilt selbstverständlich auch für Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund die bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften aktuell dominierende Kombination der Steuerklassen III und V in die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren überführen.
Mit der Steuerklasse IV mit Faktorverfahren werden wir auf eine gleichmäßigere Besteuerung beider Partner setzen. Außerdem sollen so gezielt Hemmschwellen für eine Erwerbstätigkeit des weniger verdienenden Partners, in der Praxis häufig noch der Frau, abgebaut werden.
Denn für uns ist klar: Wir wollen Frauen die gleichen Chancen geben, ihr Potential in der Gesellschaft und der Arbeitswelt zu entfalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB