Sehr geehrter Herr buschmann, eine sehr wichtige anfrage:wehr soll eigentlich die glasfaser Anschlüsse im Wohnblock bezahlen? "kosten/Internet.
Denn ich habe mit keinem internetbetreiber oder Vermieter, einen vertrag abgeschossen, zwecks internet Anschluss. Frage:Dürfen vermieter/innen die Unkosten den mieter/innen, in den Betriebs und nebenkostenabrechnungen, in Rechnung stellen die keinen internet vertrag abgeschlossen haben (und somit keinen internet schluss haben, abrechnen oder trastische Mieterhöhung en vor nehmen? Wie gesagt ich habe kein vertrag abgeschlossen(glasfaser/Internet Nutzung) und somit zahle ich auch nit für sachen wo ich keinerlei Verträge abgeschossen habe, sei es beim internet Bieter oder Vermieter. Wehr die musik bestellt, soll, sie auch bezahlen. Denn ich habe ein Smartphone mit einer monatlichen aufladbaren Karte für 15,-euro,fur Internet Nutzung und um in jedes Festnetz kostenlos zu telefonieren seit 3 Jahren und das reicht aus, für meine Zwecke. Das glasfaser ist zu teuer monatlich 50 Euro dazu kommt der Kauf von einem Laptop und zusatsgerat, /hohe Stromverbrauch, kann ich nicht bezahlen.
Sehr geehrter Herr N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor. Daher wurde 2021 das Telekommunikationsgesetz reformiert, um den Ausbau der Glasfaser zu beschleunigen. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz ein sog. "Glasfaserbereitstellungsentgelt" vor, das der Betreiber der Telekommunikationsnetze von den Grundstückseigentümern erhält. So wird ein Anreiz geschaffen, in den Ausbau der Glasfaser zu investieren.
Dieses Bereitstellungsentgelt kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Hierfür kommt es auf die genauen vertraglichen Absprachen an. Ich empfehle Ihnen, sich gegebenenfalls von einem auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dieser kann dann anhand der gesamten Umstände Ihres Falles und unter Durchsicht aller relevanten Unterlagen Ihre Erfolgsaussichten beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB