Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Marco Buschmann FDP, was sagen Sie zu dem neuen *Whistleblower-Gesetz*? In der Hoffnung auf eine zeitnahe Antwort verbleibe ich als Ihr Wähler Erhard J.!
Sehr geehrter Herr J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Bundesrat hat am 12. Mai den im Vermittlungsausschuss nachverhandelten Regeln zum Umgang mit Meldungen von Whistleblowern zugestimmt. Damit kommt Deutschland seiner Verantwortung nach, eine entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen.
Profitieren wird von dem Gesetz letztlich die ganze Gesellschaft: Die Beschäftigten in den Unternehmen und Behörden schützen wir vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldungen womöglich gedroht und sie abgeschreckt hätten. Zugleich schützen wir auch die Unternehmen und Behörden selbst. Denn durch frühzeitiges Erkennen und Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären.
Mit dem Hinweisgeberschutz-Gesetz schaffen wir einen klaren Rechtsrahmen für Unternehmen & Hinweisgebende. Damit stärkt das Gesetz eine positive Fehlerkultur in Unternehmen - auch im Interesse der Unternehmen selbst.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB