Namenänderung von Scheidungskindern die Volljährig sind?
Guten Tag Herr Buschmann,
meine Frage an sie ist, werden nach dem neuen Namensrecht auch Scheidungskindern den Nachnamen ändern können wenn sie längst Volljährig sind?
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen - und deshalb wird es Zeit, dieses Recht zu ändern! Das Bundesministerium der Justiz hat daher den Referentenentwurf für ein neues bürgerlich-rechtliches Namensrecht veröffentlicht.
Damit verbessern wir die Situation von Scheidungskindern, die künftig einfacher den Namen des Elternteils annehmen können, bei dem sie wohnen. Spätere Änderungen des Namens der Eltern nach Volljährigkeit wirken sich grundsätzlich nicht mehr auf den Namen des Kindes aus. Hier gelten dann die Regelungen, die für alle Erwachsenen gelten. So besteht die Möglichkeit, eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz zu beantragen.
Weiterhin gilt: Wir Freie Demokraten wollen das Namensrecht umfassend reformieren und die individuelle Wahlfreiheit stärken. Dies schließt auch Änderungen des Vor- und Nachnamens ein. Das für öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständige Bundesministerium des Innern wird hierzu ebenfalls in dieser Legislaturperiode Reformvorschläge vorlegen, welche die Lage von Betroffenen einbeziehen wird.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB