Nach Bekanntgabe des Koalitionsvertrages sind die Aktien der Windanlagenbauer gestiegen. Geben die FDP Abgeordneten eine Ehrenerklärung ab, keine Aktienoptionen dieser Unternehmen zu halten?
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine innovative, nachhaltige und technologieoffene Energiepolitik mit marktwirtschaftlichen Prinzipien ein. Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist für uns der Schlüssel zum Erreichen von Klimaneutralität.
In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wichtige Maßnahmen für den Ausbau Erneuerbarer Energien vorgelegt. Es ist vorgesehen, zwei Prozent der Landesflächen für die Windenergie auszuweisen. Dabei ist Windenergie ein wichtiger, aber nicht alleiniger Baustein im energiepolitischen Technologie-Mix.
Als Freie Demokraten stehen wir für Transparenz. Aus diesem Grund hat die FDP-Bundestagsfraktion bereits im März 2021 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/27836) vorgelegt, mit dem Aktienoptionen und vergleichbare vermögenswerte Vorteile für Mitglieder des Bundestages anzeigepflichtig gemacht werden sollten.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Bundestagsfraktion und ich respektieren das Abgeordnetengesetz (AbgG) in höchstem Maße und kommen den dortigen Regelungen, wie etwa der Anzeigepflicht gemäß § 45 AbgG, in jedweder Hinsicht nach.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage hiermit beantworten.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB