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Frage von Hubert G. •

Kanonisches Recht versus Strafrecht Welche Reformen bereiten Sie aktiv vor?

SgH Dr Buschmann, warum werden, insbes. nach dem letzten Bericht über die Erzdiözese Freiburg, das kanonische Recht nicht dem Strafrecht unterstellt und stattdessen der Umgang mit dem Tatbestand der Röm. Kurie überlassen.
In Baden-Baden würde ein Pädophilier nach über hundert nachgewiesenen Missbräuchen zur anschließenden Sicherheitsverwahrung verurteilt.
Kathol Pfarrer (Pädophile) wurden versetzt und haben weitergemacht.
Unrühmliche Feststellung in den Dokumentarfilmen ist die "wohlwollende" Prozessführung der Staatsanwälte. Welche Reformen bereiten Sie aktiv vor?

Hubert G. .

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Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die vielen in den letzten Jahren veröffentlichten Gutachten aus unterschiedlichen Bistümern zeigen abermals deutlich, wie hoch die Zahl von Betroffenen sexueller Übergriffe ist. Es zeigt auch, dass es bei Aufklärung und Aufarbeitung dieser Taten noch großen Handlungsbedarf gibt. Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht. Die Kirche verfügt zwar über ein eigenes internes Disziplinarrecht, das zum Beispiel die Entlassung aus dem Priesterstand und andere Sanktionen regelt. Die Verhängung solcher Sanktionen, die der verhaltensbedingten Kündigung im Arbeitsrecht oder dem Entzug der Zulassung für bestimmte Berufe ähneln, tritt aber allenfalls neben, aber keinesfalls anstelle einer staatlichen Strafe. 

Es gilt - und galt stets - das Legalitätsprinzip: Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen. Dies gilt auch, wenn es sich um Angestellte oder Würdenträger der Kirche handelt. Verfahren wie das vor dem Landgericht Köln, in dem letztes Jahr ein Priester zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, belegen dies. 

Als Fortschrittskoalition haben wir im Koalitionsvertrag zudem vereinbart, die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt zu verbessern. Wir werden hierzu u. a. das Bundeskriminalamt (BKA) personell stärken und die Beschäftigten beispielsweise bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträger entlasten. Mit Modellprojekten werden wir die Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen, die Arbeit des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ gesetzlich regeln und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag einführen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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