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Marco Buschmann
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Frage von Christine W. •

Ich möchte Sie nochmals - und unter Beachtung aller von mir angesprochenen Punkte - um die Beantwortung der Frage bitten wie Sie eine unabhängige Justiz und Bürgerrechte sichern wollen.

Sehr geehrter Herr Buschmann, ich danke Ihnen für die schnelle Antwort auf die Frage vom 27.09., möchte jedoch darauf hinweisen, dass meine Frage bezüglich der Beteiligung von Vertretern der Staatsanwaltschaften, denen der EuGH wegen politischer Weisungsgebundenheit (§§146f. GVG) Rechtsstaatsfeindlichkeit attestiert hat (C-508/18) noch offen ist.
Zudem würde mich interessieren wie Sie in Anbetracht der politischen Einflussnahme auf Richter wie Herrn RiBSG a.D Meyer (https://www.zeit.de) oder RiLSG NRW von Renesse (https://www.welt.de), die bis heute nicht gerichtlich geahndet ist, von einer unabhängigen Justiz sprechen können. Wie das Verfahren von "Reporter ohne Grenzen Deutschland" vor dem EGMR (81993/17) zeigt, sind hier aktuell noch viele Arbeiten zu leisten bis die Grundpfeiler der Demokratie, nämlich eine unabhängige Justiz (3.Gewalt) und eine freie Presse (4. Gewalt), gewährleistet sind.
Daher nochmals meine Frage mit welchen Schritten Sie die deutsche Justiz reformieren wollen.

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Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das von Ihnen genannte Verfahren vor dem EuGH (EuGH, Urteil vom 27. Mai 2019 – C-508/18) betraf die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls. Diesen darf infolge des Urteils des EuGH aktuell nur ein Gericht ausstellen. Die Annahme von "Rechtsstaatsfeindlichkeit" gegenüber dem deutschen Justizsystem ist damit nicht verbunden; so hat der EuGH der deutschen Staatsanwaltschaft in einem späteren Verfahren beispielsweise erlaubt, Europäische Ermittlungsanordnungen zu erlassen (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2020 – C-584/19).

Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut. Die Arbeit der Staatsanwaltschaften als Organe der Rechtspflege erfolgt nach Recht und Gesetz. Einzelfallbezogene Weisungsrechte der zuständigen Ministerinnen und Minister werden wir entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anpassen. 

Im Übrigen darf ich auf meine Antwort auf Ihrer Frage vom 27.9.2022 verweisen. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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