Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
99 %
1085 / 1098 Fragen beantwortet
Frage von Arno B. •

Ich möchte auf meinem Haus eine Solaranlage installieren lassen und berufe mich auf Paragraph 2 EEG. Die Dachflächen werden durch Bäume beschattet. Welches Recht hat hier Vorrang?

Sehr grenznah zu meinem Grundstück hat die hiesige Gemeindevertretung hochwachsende Linden gepflanzt, die zur vollständigen Grundstücksverschattung führen werden. Die Gemeindevertretung und das entsprechende Amt sehen keinen Handlungsbedarf und beziehen sich auf bisher gültiges Recht. Die Landesregierung sieht ihre Priorität in der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes und kann daher nicht alle Fragen kurzfristig klären. Ich möchte gern dem Auftrag aus der Gesetzesneufassung gerecht werden dürfen und kurzfristig eine Solaranlage installieren lassen, was jedoch Umpflanzung, Rùckschnitt oder Fällung der betroffenen Bäume bedingt. Welche Möglichkeiten sehen Sie für Bürger in einer solchen Situation?

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Bundesregierung hat den Klimaschutz zu einem zentralen Anliegen dieser Legislaturperiode erklärt. So haben wir die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien deutlich erhöht: Bis 2030 sollen bereits 80% (statt bislang geplanter 65 %) der Stromerzeugung von erneuerbaren Energieträgern stammen. Daher haben wir auch festgelegt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die Erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden (§ 2 EEG).

Die Abwägung von verschiedenen Schutzgütern, wozu neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zum Beispiel der Natur- und Artenschutz zählt, ist ein wertender Vorgang, der nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles durch die jeweils zuständige Behörde bzw. die jeweils zuständigen Gerichte vorgenommen werden kann. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich zu einzelnen Sachverhalten keine Stellung nehmen kann. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP