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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Volker S. •

Herr Buschmann, wann werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und setzen die Mietrechtsreform wie im Koalitionsvertrag vereinbart endlich um?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
im Koalitionsvertrag wurden 2021 folgende Punkte vereinbart.
- Absenkung der Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten von 15% auf 11% in drei Jahren
- Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
- Berechnung des Mietspiegels künftig unter Berücksichtigung der Mietverträge der letzten (leider nur) 7 Jahre und nicht mehr, wie bisher nur der letzten 6 Jahre.
Dafür benötigt man „keine wissenschaftliche Begleitung und keine Evaluation“. Halten Sie sich einfach an die Vereinbarungen, die Sie bzw. die FDP im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eh schon auf ein Minimum runterverhandelt haben.
Als gewählter Volks- und nicht Immobilienbranchenrepräsentant und verantwortlicher Minister sollten Sie die Umsetzung des entsprechenden Gesetzes nicht länger verzögern.
Das Thema „Mieten“ ist eines der wichtigsten aktuellen sozialen Themen in Deutschland. Eine Nicht-Umsetzung der vereinbarten Reform fördert weiteren sozialen Unfrieden und soziale Ungerechtigkeit!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen aufgezählten Mittel zum Schutz der Mieterinnen und Mieter sind in der Tat Bestandteil des Koalitionsvertrages. Das Ziel, die Lage an den Wohnungsmärkten zu entspannen, teilen wir dabei ausdrücklich. 

Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir vereinbart, unsere Gesetzgebung möglichst evidenzbasiert auszurichten. Eine diesbezüglich notwendige Prüfung des Mietrechts dauert nicht zuletzt aufgrund seiner Komplexität gegenwärtig (noch) an. Im Anschluss hieran wird, wie vereinbart, eine Neuregelung des Mietrechts erfolgen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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