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Marco Buschmann
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Frage von Gisela S. •

Hallo Warum wird das Asylrecht in jedem Land anders vergütet, wir sind doch EU, sonst müssen wir uns auch nach der EU richten

Warum wird in der EU so unterschiedlich mit Migration umgegangen.
Wir sind doch EU, dann müssen doch alle gleiches Geld bekommen, das kann ja nicht sein, das hier Deutschland am meisten aufwendet...

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Sehr geehrte Frau S. K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Sozialrecht ist eine Aufgabe der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und wird daher von jedem separat gehandhabt. Das Sozialleistungsniveau ist daher innerhalb der EU unterschiedlich. Für einen Vergleich zu beachten ist auch, dass manche Staaten Miet- und Verpflegungskosten für Sozialleistungsempfänger übernehmen, während diese in anderen Staaten Teil der Leistungen sind, die direkt an die Empfänger ausgezahlt werden. Für Asylbewerber gelten hierbei zumeist besondere Sätze, die typischerweise niedriger liegen als z.B. die Leistungen für Langzeitarbeitslose. Das menschenwürdige Existenzminimum gilt allerdings als Untergrenze von Leistungen für jeden Menschen unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus.

In Deutschland haben Asylbewerber bis zum Abschluss des Verfahrens Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die für alleinstehende Personen 410 € pro Monat betragen. Erst nach erfolgreicher Anerkennung des Asyls besteht die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Damit Asylbewerber möglichst kurz auf Sozialleistungen angewiesen sind, werden wir die bestehenden Arbeitsverbote abschaffen. Asylverfahren werden wir beschleunigen, um schnelle Entscheidungen zu gewährleisten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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