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Marco Buschmann
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Frage von Christina W. •

Hallo Herr Buschmann, ist für die Änderung des Abstammungsgesetzes vorgesehen, dass die Stiefkindadoption bei 2 Müttern auch rückwirkend entfällt?

Aktuell haben wir bei Kind 2 die Stiefkindadoption noch nicht angegangen in der Hoffnung diesen Prozess nicht durchlaufen zu müssen. Mit Kind 1 haben wir diesen Prozess durchlaufen. Gibt es hierbei eine Art Statusänderung im Nachinein?

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Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird.

Die aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen, wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird. So wie schon heute der Ehemann der Mutter kraft Gesetzes Vater wird, soll auch die Ehefrau der Mutter kraft Gesetzes Mutter werden können. Zu möglichen Übergangsregelungen kann ich an dieser Stelle noch keine Aussage tätigen. 

Wir werden in diesem Jahr dazu Vorschläge machen. Das ist mir auch persönlich ein Herzensanliegen, weil das Recht auf der Höhe der Zeit sein muss.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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