Bild von Marcel Emmerich in einem blauen Sakko vor einem grünen Hintergrund.
Marcel Emmerich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Rainer H. •

Warum fordern sie eine bestimmte Verschärfung des Waffenrechts, obwohl diese bereits jetzt schon Bestandteil dieses Gesetzes ist?

Sehr geehrter Herr Emmerich,

ich zitiere einen Kommentar aus t-online vom 11.04.23: "Grüne: Verfassungsschutz soll alle Waffenbesitzer durchleuchten"

"Auf Basis eines Gutachtens des Bonner Rechtswissenschaftlers Klaus Ferdinand Gärditz, das t-online vorliegt, schlägt Emmerich gleich zwei Verschärfungen der bisherigen Rechtslage vor: Zum einen soll der Verfassungsschutz alle Waffenbesitzer nachträglich durchleuchten, bei denen das noch nicht geschehen ist."

Zitat Ende

Das am 01.September 2020 geänderte Waffengesetz sieht die "Durchleuchtung" der legalen Waffenbesitzer bereits bei Erstantrag vor und danach ALLE DREI JAHRE. Jetzt haben wir 2023. Also müssten doch spätestens Ende August ALLE "durchleuchtet" worden sein. (Waffengesetz § 4 (3) und Waffengesetz § 5 (5) 4.)

War Ihnen das Gesetz, dass sie verschärfen wollen, vorher nicht bekannt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich pflichte ich Ihnen bei, wenn Sie schreiben, dass hoffentlich inzwischen alle mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach geltendem Recht (§ 4 Abs. 3 WaffG) erneut überprüft wurden.

Sie lassen dabei aber außer Acht, dass das Gutachten ebenfalls eine Änderung des Waffengesetzes bezüglich der absoluten Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 1 WaffG) vorschlägt.  Denn verfassungsfeindliche Aktivitäten und die Mitgliedschaft in verfassungswidrigen Parteien oder Organisationen sollten die Annahme der absoluten Unzuverlässigkeit rechtfertigen und deshalb in § 5 Abs. 1 WaffG aufgenommen werden. Wer als Rechtsextremist bekannt ist, muss damit leben, keine legalen Waffen besitzen zu können. Bisher gilt hier die Unzuverlässigkeit nur „in der Regel“ (§ 5 Abs. 2 WaffG). Mit der Neuregelung müssten sich die Waffenbehörden in Zukunft also nicht mehr mit der Frage auseinandersetzen, ob vielleicht ein Ausnahmefall vorliegt, der eine Abweichung von der Regel erfordert. Im Zusammenhang mit dieser Neuregelung müssen dann auch alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach dem neuen Waffenrecht zeitnah überprüft werden. Hier dann im Einzelfall erneut bis zu drei Jahre auf eine schnellere Entwaffnung von Extremisten zu warten, ist keinem glaubhaft zu vermitteln.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Emmerich 

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