Bild von Marcel Emmerich in einem blauen Sakko vor einem grünen Hintergrund.
Marcel Emmerich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christian B. •

Sollten Bundesbeamte aufgrund eines verfassungsgemäßen Gesetzes ausreichend und amtsangemessen alimentiert und sollten die Nachwuchssorgen damit endlich beseitigt werden?

Sehr geehrter Herr Emmerich,
am 01.02.2023 hat das BMI einen Entwurf zum Gesetz zur "Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung" veröffentlicht.
Unter anderem sieht der Entwurf vor:
1. dass sich die Wohnkosten anhand der Mietenstufe des WoGG ermittelt wird und nicht wie vom BVerG vorgegeben.
Der Entwurf nimmt an zentraler Stelle eine evident sachwidrige Bemessung vor, die der Bundesregierung explizit untersagt worden ist.
2. Wurde nicht die realitätsgerechte Bemessung der Heizkosten für eine Wohnung in Bayern vorgenommen.
3. Fehlt bei der Bemessung der Mindestalimentation die Beachtung der Betreuungskosten für unter Dreijährige, die das Bundesverfassungsgericht bei den Sozialtarifen als von "erheblicher praktischer Bedeutung" betrachtet.
Wie stehen Sie zu diesem (vermutlich verfassungswidrigen) Entwurf?
Wieso weigert sich der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtentums deutlich zu verbessern, um die "Nachwuchssorgen" endlich zu beseitigen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Meiner Fraktion und mir ist die amtsangemessene Besoldung aller Beamt*innen ein besonders wichtiges Anliegen. Dafür werde ich mich im nun anstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren auch mit Nachdruck einsetzen.

Das Gesetzgebungsverfahren dient dazu, die Alimentation besser an die Lebensrealität der Beamt*innen anzupassen und befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium. Bisher liegt nur ein Entwurf aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vor und das parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen.

Grundsätzlich teilen alle Ampelfraktionen die Stoßrichtung der Bundesregierung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen. Wir werden aber darauf drängen, dass es eine Reform mit Augenmaß sein wird. Klar ist aber auch: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sehr enge Vorgaben auferlegt. Diese Vorgaben müssen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Nichtsdestotrotz könnten im weiteren parlamentarischen Verfahren noch Änderungen folgen. Dabei wird von uns intensiv geprüft werden, ob die vom Bundesministerium dargestellten Berechnungen schlüssig sind und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen.

Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen und ich setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass wir im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einen Gesetzentwurf verabschieden, der eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und der dabei allen rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Emmerich

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