Bild von Marcel Emmerich in einem blauen Sakko vor einem grünen Hintergrund.
Marcel Emmerich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Rolf K. •

Öffentliche Nennung der Nationalität von Straftätern - juristisch zulässig ?

Sehr geehrter Herr Emmerich,

was qualifiziert Sie über oben angegebenes Thema in TV (ARD und ZDF - moma vom 22.08.2024) zu sprechen?

Vielen Dank für Ihre freundlichen Antwort Rolf K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K., 

Die Nationalität von Straftätern sollte nicht öffentlich genannt werden, wenn es hierfür kein begründetes öffentliches Interesse gibt. Diese Haltung wird auch im Pressekodex vertreten und sollte weiterhin in den Leitlinien der Polizei gelten. Es dient nämlich dem Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierung. Kriminalität wird von vielen Seiten mit Migration verknüpft, um Ressentiments und Angst gegen Migrant*innen und Ausländer*innen zu schüren. Die Erwähnung der Nationalität führt oftmals zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens.  Der Nutzen hingegen ist in vielen Fällen sehr fragwürdig. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen sieht durch eine grundsätzliche Nennung der Straftäter-Nationalität in den Polizeiberichten keine praktischen Vorteile. Bei einem Ladendiebstahl beispielsweise ist es meist völlig unerheblich, ob es sich hierbei um einen deutschen oder ausländischen Täter handelt. 

In jedem Einzelfall ist das öffentliche Interesse an der Nennung der Nationalität zu prüfen. In den letzten Jahren hat die Benennung der Nationalität deutlich zugenommen, auch in den Fällen, in denen dieses öffentliche Interesse nicht vorhanden und die Nationalität nicht unbedingt berichtenswert war. Dies hat gefährliche Konsequenzen für Minderheiten in Deutschland. Die Herkunft darf nicht zur vermeintlichen Erklärung der Tat werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Emmerich

 

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