Könnte man eine Gesetzesänderung bei den privaten Krankenkassen veranlassen, die man ja ab 55 Jahren nicht mehr wechseln kann, um nicht in die Altersarmut abzurutschen?
Nach der Scheidung von einem Beamten im Alter von 59 Jahren, bin ich sozusagen "gefangen" in einer PVK. Berichten nach geht es vielen Frauen so. Welchen Rentnerinnen ist es möglich 700.- monatlich zu zahlen?
Diesen Missstand anzugehen, wäre doch mal sinnvoll.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hintergrund der Ü55-Regelung ist, dass verhindert werden soll, dass Menschen zunächst als junge Menschen die Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen und im Alter die Leistungen der Solidargemeinschaft nutzen, ohne je in das Krankenversicherungssystem eingezahlt zu haben. Wie jede Regelung führt auch diese leider dazu, dass es dann zu Härtefällen kommt, die nicht ganz verhindert werden können. Ein solcher ist sicherlich auch Ihrer. Angesichts der grundsätzlichen Logik der Regelung sehe ich aber momentan keinen politischen Spielraum für eine Änderung des gesetzlichen Rahmens.
Die Bekämpfung von Altersarmut, gerade bei Frauen, die wesentlich häufiger hiervon betroffen sind als Männer, wird davon unabhängig eine Priorität unseres Handelns in der Sozialpolitik bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Emmerich