Wie möchten Sie die Bevölkerung in Zukunft gegen Corona und andere Atemwegserkrankungen schützen, wenn in immer mehr Bereichen die Maskenpflicht wegfällt und kaum noch Maske getragen wird?
Sehr geehrte Frau H.,
Grundrechtseinschränkungen, wie beispielsweise das verpflichtende Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen des täglichen Lebens, bedürfen immer einer grundrechtskonformen Begründung. Während der Corona-Pandemie wurde die Einführung der Maskenpflicht u.a. damit begründet, die Bevölkerung vor einer hochansteckenden Krankheit zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Das Infektionsgeschehen hat sich jedoch mittlerweile deutlich abgeschwächt. Der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist hingegen aufgrund von Impfungen und bereits durchgemachten Infektionen sehr hoch. Erfahrungen aus den Ländern, die die Maskenpflicht teilweise schon vor Weihnachten abgeschafft haben, belegen, dass es nicht mehr zu einer gefährlichen Entwicklung im Infektionsgeschehen kommt. Damit fällt die Begründung für die Maskenpflicht weg, die Abschaffung ist somit auch eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.
Die Maskenpflicht war eine spezielle Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie lässt sich daher nicht einfach mit dem Hinweis auf andere Atemwegserkrankungen begründen. Vielmehr sollten wir nun weiter zum Normalzustand zurückkehren. Es bleibt jedoch unsere Aufgaben, über gesundheitliche Gefahren aufzuklären und für empfehlenswerte Impfungen zu werben. Darüber hinaus können und müssen wir wieder auf die Eigenverantwortung der Menschen setzen. Aufgrund der jüngsten Erfahrungen werden sich sicherlich auch Menschen dafür entscheiden, situationsbedingt eine Maske zu tragen, um sich vor Erkrankungen zu schützen, so wie es teilweise schon in anderen Ländern vor Beginn der Corona-Pandemie üblich war.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Lürbke