(...) Die Beispiele, aus denen Sie eine Parallele zu dieser Situation in China für Deutschland ziehen wollen und einen Hinweis auf immer stärker um sich greifende Verpflichtungen in Deutschland entnehmen wollen, wundern mich teilweise. Auch in einem freiheitlichen Staat haben Staatsbürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Anders als in einer Diktatur wird darüber von demokratisch gewählten Abgeordneten entschieden, unabhängige Gerichte wachen über die Anwendung und setzen dem Staat dabei auch verfassungsrechtliche Grenzen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Mail. Ich habe die zuständige Berichterstatterin unserer Fraktion Tabea Rößner, Sprecherin für Netz- und Verbraucherpolitik kontaktiert und erfahren, dass sie Ihnen bereits geantwortet hat. Auf diese Antwort möchte ich verweisen: (...)
(...) Angesichts der immer noch steigenden Eingangszahlen beim Bundesverfassungsgericht würde eine Begründungspflicht bei Nichtannahmen nicht zu einer Stärkung, sondern einer Schwächung des Gerichts führen. Die Beweggründe des Gesetzgebers damals von einer Begründung der Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht abzusehen, verfangen also auch heute noch. Zwar scheint, wie der Rechtswissenschaftler Martin Eifert in der Süddeutschen vom 27.12.2018 (S.2) analysiert hat, die Forderung nach einer Begründungspflicht auf den ersten Blick die Bürgerrechte und damit den Rechtsstaat zu stärken. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Email und Ihre Vorschläge zu möglichen Sanktionen bei ungenehmigtem Fehlen von SchülerInnen im Unterricht wegen Fridays for Future Demonstrationen. (...)
(...) Obwohl Gesundheitsförderung ein zentrales Handlungsfeld der Gesundheitspolitik darstellen müsste, hat sie bisher nicht den Stellenwert, den sie verdient. Die Bundesregierung versäumt es, Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen, zu organisieren und in den Alltagswelten der Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft zu verankern. Das deutsche Gesundheitssystem ist bislang überwiegend ein Krankheitssystem. (...)
(...) Es gibt für mich keine Pflicht, Organe zur Verfügung zu stellen. Aber eine Verpflichtung, sich mit dieser Fsich mit dieser Frage auseinander zu setzenner Meinung nach zumutbar. (...)