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Manuela Rottmann
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Manuela Rottmann von Gerhard R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Dr. Rottmann,

es geht um Fridays for Future und insbesondere um Sanktionen nach einem ungenehmigten Fehlen im Unterricht. Den nachfolgenden Vorschlag hat wahrscheinlich noch niemand gemacht. Folgende Fragen stellte ich mir vor seiner Entstehung: Was ist möglich, wenn die Schulen vom Bildungsministerium konkrete Anweisungen für Sanktionen erhalten? Wie werden die Verwaltungsgerichte auf die Anfechtung von Sanktionen reagieren, wenn in einer Schule jeden Freitag "gestreikt" wurde? Welche Folgen hätte eine erfolglose Anfechtung für FfF? Muss hier eine Lösung gesucht werden, die den Demonstrationszweck erreicht und daneben UNNÖTIGE Nachteile für die Demonstrierenden vermeidet?

Bei dem Kollidieren der Grundrechte Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 7 GG Bildungsauftrag als Grundlage für die Schulgesetze mit der Schulpflicht hat das Rechtsgut „Leben und körperliche Unversehrtheit“ den höheren Wert als die Schulpflicht. Trotzdem muss und kann auch eine Lösung gefunden werden, die beide Rechtsgüter schützt.

Lösungsvorschlag: An jedem Freitag werden nur die Schulen eines Bundeslandes "bestreikt". Beispiel: Am ersten Freitag eines Monats die Schulen in Berlin, am zweiten Freitag die Schulen in Bayern. Bei 16 Bundesländern wären das ungefähr jährlich 3 "Streiktage" in jeder Schule. Diese Zahl könnte sich geringfügig erhöhen, wenn bei einem besonderen Anlass - Beispiel: Klimaschädlicher Gesetzentwurf - in allen Bundesländern gleichzeitig "gestreikt" werden muss.

Weiterhin würde in jeder Woche die Öffentlichkeit erreicht. Sanktionen wie Nichtversetzungen oder Geldbußen können mit Aussicht auf Erfolg beim Verwaltungsgericht angefochten werden und würden dann unterbleiben. Ein großes Risiko für Friday for Future gäbe es nicht mehr.

Wie beurteilen Sie den Vorschlag?

Mit freundlichen Grüßen
G. R.

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Email und Ihre Vorschläge zu möglichen Sanktionen bei ungenehmigtem Fehlen von SchülerInnen im Unterricht wegen Fridays for Future Demonstrationen.

Das Schulrecht wird nicht auf Bundesebene sondern in jedem Bundesland einzeln geregelt. Um eine Beurteilung Ihrer Vorschläge von einer Seite zu erhalten, die möglichst nah an den SchülerInnen und den Schulen ist, möchte ich Ihnen empfehlen, sich direkt an die jeweils zuständigen Landesministerien für Bildung und Schule zu wenden.

Bei dem Kollidieren von Grundrechten mit der Schuldpflicht wird immer eine Abwägung im Einzelfall vorgenommen. Für eine nähere Erläuterung, wie die Schulpflicht aus Art. 7 GG mit den verschiedenen Grundrechten der SchülerInnen abzuwägen ist, möchte ich Sie auf meinen Blogbeitrag auf https://manuela-rottmann.de/dialog/blog/fridays-for-future-was-kann-mir-passieren-wenn-ich-streike/ hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manuela Rottmann

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