Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit mir Hochdruck an einer Strompreisbremse, durch die ein vergünstigtes Basiskontingent zur Verfügung gestellt werden soll.
Eine rückwirkende Anwendung der höheren Vergütungssätze zum Jahresbeginn ist leider aufgrund EU-beihilferechtlicher Regelungen nicht möglich.
Die neuen Vergütungssätze greifen für Anlagen, die frühestens am zweiten Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes, dem 30.07.2022, in Betrieb genommen wurden.
Mineralölkonzerne dürfen den Krieg nicht als Gelegenheit begreifen, mit gesteigerten Energiekosten enorme und leistungslose Gewinnsteigerungen zu erzielen.
Die neuen Vergütungsregelungen gelten nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gesetz im Bundesgesetzesblatt verkündet wurde.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch zu reduzieren