S.g. Frau Rottmann, warum ist ein Gesetz wie "la Loi Garot" in Frankreich (gegen Lebensmittelverschwendung) noch nicht erlassen worden?Woran ist es bisher gescheitert? Ist ein Gesetz geplant?
Seit drei Jahren dürfen in Frankreich Supermärkte Lebensmittel nicht mehr einfach wegwerfen. Darunter ist eine Anordnung, die es den großen Einzelhändlern und Supermärkten verbietet, nicht verkaufte Lebensmittel unbrauchbar zu machen. Die Bilanz: Die Tafeln erhalten deutlich mehr Essen.
Frankreich ist das erste Land weltweit, das die Lebensmittelverschwendung offiziell unter Strafe gestellt hat. Pro Vergehen droht eine Geldstrafe von 3750 Euro.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem wichtigen Thema.
Das Gesetz "la Loi Garot" vom Februar 2016 zur Bekämpfung von Lebensmittelabfällen hat in Frankreich eine Verpflichtung zur Spende nicht verkaufter Lebensmittel für Einzelhandelsbetriebe über 400 Quadratmeter geschaffen. Dabei handelte es sich aber nicht um eine Verpflichtung zur tatsächlichen Abgabe, sondern nur zum Angebot an karitative Organisationen. Wie Sie bereits schreiben, enthält das Gesetz ebenfalls ein Verbot Lebensmittel unbrauchbar zu machen. Die Situation in Frankreich ist jedoch diesbezüglich mit der in Deutschland nur begrenzt vergleichbar.
Zum einen ist es in Deutschland seit vielen Jahren üblich, dass Supermärkte unverkaufte und noch genießbare Lebensmittel auf freiwilliger Basis an die Tafeln oder andere soziale Einrichtungen abgeben. So haben z.B. die Tafeln pro Jahr rund 265.000 Tonnen Lebensmittel erhalten (das entspricht mehr als der Hälfte der im Handel entsorgten Lebensmittel) und konnten sie an ca. 1,6 Millionen Menschen weitergeben. Zum anderen entstehen in Deutschland relativ gesehen wesentlich weniger Lebensmittelabfälle im Handel als in Frankreich. In Deutschland fallen nur 4 Prozent der gesamten Lebensmittelabfälle im Handel an, in Frankreich waren es 2019 14 Prozent.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch zu reduzieren, haftungsrechtliche Fragen zu klären und steuerrechtliche Erleichterung für Lebensmittelspenden zu ermöglichen. Dafür werden wir auch prüfen, welche gesetzlichen Änderungen erforderlich sind.
Der Lebensmittelverschwendung soll möglichst schnell und effektiv begegnet werden. Ziel ist es bis 2030 die Lebensmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Lebensmittelabfälle einschließlich Nachernteverlusten zu verringern. Dafür braucht es aber Verhaltensänderungen sowie Verbindlichkeit bei allen Akteur*innen. Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung wird entlang der Lebensmittelversorgungskette weiterentwickelt. Wir wollen zu einer verbindlichen Reduktion über alle Wertschöpfungsstufen kommen. Wenn wir feststellen, dass eine verbindliche Maßnahme hier nicht ausreicht, könnte ein ordnungsrechtlicher Ansatz erforderlich werden. Im Falle einer ordnungsrechtlichen Anpassung wäre das Justizministerium zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Rottmann